Visum für Russland
Visum für Russland
Russland-Visa Support
Die Beschaffung eines Visums für Russland ist ein organisatorischer Aufwand, der viel Zeit und Mühe in Anspruch nimmt. Die bürokratischen Hürden zum Erhalt von Russland-Visa sind hoch und der Prozess birgt zahlreiche Fallstricke, die eine Geschäftsreise oder touristischen Aufenthalt in Russland erheblich verkomplizieren können.
Die Visa Support & Business Solutions GmbH hat sich zum Ziel gesetzt, Russlandreisende bei der Beschaffung aller notwendigen Dokumente für ein Russlandvisum zu unterstützen. Eine der größten Hürden ist die Beschaffung einer Einladung nach Russland, die notwendig wird, wenn Sie ein Visum für Geschäftsreise nach Russland benötigen. Unter anderem hierauf sind wir spezialisiert.
Persönliche Betreuung Ihres Russland-Aufenthalts
Unsere hervorragenden Beziehungen zu den russischen Konsulaten und Botschaften sowie unser Netzwerk aus starken Partnern in Deutschland, Österreich, der Schweiz und in Russland stehen dabei als Garanten für:
- Kompetente Beratung zu Visa-Fragen
- schnelle Abwicklung des Bearbeitungsvorgangs
- persönliche Betreuung Ihres Russlandaufenthaltes bis zur Rückreise
Zuverlässigkeit und ein Höchstmaß an Spezialisierung sind gerade bei zeitkritischen Visumsanträgen – wie geschäftlichen Reisen nach Russland – unerlässliche Eigenschaften einer Visa-Support Agentur. Wir flankieren diese Eigenschaften mir einem ausgeprägten Serviceverständnis, das in dieser Form konkurrenzlos ist. Überzeugen Sie sich selbst und rufen Sie uns für eine kostenlose, persönliche Beratung an!
Kompetente Beratung zu Visa-Fragen
Falls Sie nicht die gesamte Abwicklung des Visumantrags für Ihre Russlandreise in unsere Hände legen möchten, stehen wir Ihnen gerne auch nur beratend zur Seite oder wir informieren Sie zu den neuesten Entwicklungen rund um die Themen Einreisebestimmungen und Visa-Beschaffung für Russland. Auch in diesem Fall stehen wir Ihnen selbstverständlich für eine individuelle Beratung zu allen Themen rund um Ihr Russland-Visum telefonisch gerne zur Verfügung.
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Zwischen Privatreisen und Touristen gibt es zahlreiche Unterschiede, auch wenn diese nicht auf den ersten Blick klar werden. Welche genauen Unterschiede hier vorliegen und zu welcher von beiden Gruppen Sie gehören, erfahren Sie aus den detaillierten Informationsblättern |
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Bei Geschäftsreisen benötigen Sie zur Visabeantragung förmliche Einladung, die vom russischen Außenministerium, seiner entsprechenden regionalen Vertretung oder den Behörden des russischen Innenministeriums ausgestellte wurde. |
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Service & Support: Ihre Einladung nach Russland Hier gelangen Sie zum Log-in Bereich, auf dem verschiedene Module zur direkten Beantragung Ihrer persönlichen Russland-Einladung zur Verfügung stehen. Wir werden Ihre Angaben sorgfältig bearbeiten und natürlich unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandeln. |
Visa Support & Business Solutions GmbH
Koblenzer Str. 61
53173 Bonn 3. Etage
Fon: +49 (0) 228 5388564
Fax: +49 (0) 228 5388524
EMail: info@visa-support.de
Internet: www.visa-support.de
Aktuelles:
Ab sofort können Sie über unseren Partner STA Travel günstige Flüge buchen. Nutzen Sie die Suchmaske unten auf dieser Seite.
Zur Registrierung:
Wir bitten Sie folgende Punkte zu beachten:
· die Registrierung von ausländischen Staatsbürgern im Rahmen der Migrationserfassung kann nicht nur unter der tatsächlichen Aufenthaltsanschrift, sondern auch unter der Anschrift der Organisation erfolgen, bei der sich der ausländische Staatsbürger befindet oder erwerbstätig ist;
· die Frist für die Migrationserfassung von ausländischen Staatsbürgern am Aufenthaltsort wird von 3 Arbeitstagen auf 7 Arbeitstage verlängert;
· ausländische Staatsbürger, die für einen unter 7 Tage dauernden Aufenthalt in die Russische Föderation eingereist sind, unterliegen nicht der Migrationserfassung mit Ausnahme der Fälle, in denen sich die genannten ausländischen Staatsbürger im Hotel oder in einer Einrichtung mit Hotelservice befinden;
· ausländische Staatsbürger, die nicht im Rahmen der Migrationserfassung registriert sind, können mit Ausnahme von Fällen, in denen dem entsprechenden ausländischen Staatsbürger die Verpflichtung zur Mitteilung von Angaben zu seinem Aufenthaltsort auferlegt ist, nicht für einen Verstoß gegen die Vorschriften der Migrationserfassung belangt werden.
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 - 13:00 Uhr, 14:30 - 18:00
Gerne vereinbaren wir Termine außerhalb unserer Geschäftszeiten. Wegen möglicher Außentermine empfehlen wir kurze telefonische Anmeldung.




